Energienachweise

Gemäss der Verordnung betreffend die rationelle Energienutzung in Bauten unde Anlagen (VREN) vom 9. Februar 2011 muss beim Baubewilligungsverfahren für jedes Projekt der Energienachweis enthalten sein.
 

Die folgenden Dokumente müssen für den Energienachweis jeweils vorhanden sein:

  • das Hauptformular (EN-VS)
  • die notwenidigen Energienachweise je nach den geplanten Arbeiten

Das neue Hauptformular enthält Erklärungen zum Verfahren für die Erstellung eines vollständigen Dossiers.

Weitere Informationen zum Energienachweis sowie den Formularen finden Sie unter:

Energienachweise - Baubewilligungsverfahren