Wohnbauförderung der Gemeinde
Wohnbauförderung der Gemeinde
2021-06-24T15:04:12
Beschluss der Urversammlung vom 15. Februar 2021
Ziel der Wohnbauförderung
- Ankurbelung des Wohnungsbaus
- die Abwanderung und den Bevölkerungsverlust in der Gemeinde Oberems aufhalten
- Sanierung der alten Bausubstanzen
- Kauf von bestehenden Häuser als Erstwohnung
- Aufwertung und Wiederbelebung der Dorfzone
Förderobjekt
- Neubau von Ein- und Mehrfamilienhaus (Bau von neuem Wohnraum) und Wohnungen
- Renovation und Sanierung von Altbauwohnungen, welche mind. 50 Jahre alt sind
- Umbau von Ökonomiegebäuden (Ställe, Scheunen, Stadel, Spycher) für die Wohnnutzung
- Kauf von bestehenden Wohnungen/ Häuser zur Benutzung als Erstwohnung
Zweitwohnungen sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Finanzielle Bedingungen
Minimale Investitionskosten von Fr. 200’000.—.
Empfänger der Wohnbauhilfe
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Beteiligungssumme
Fr. 20’000.—
Rückzahlung
Die Fördergelder werden linear über 10 Jahre abgeschrieben. Bei einem Wohnortwechsel innerhalb dieser 10 Jahre, sind die Fördergelder pro rata zurückzubezahlen.
Beispiel: Bei einem Wegzug nach 5 Jahren erfolgt eine Rückzahlung von CHF 10'000.00
Das Programm der Wohnbauförderung mit neuem, klarem Wortlaut tritt rückwirkend ab 01.01.2020 in Kraft.