Wohnbauförderung der Gemeinde

Beschluss der Urversammlung vom 15. Februar 2021

Ziel der Wohnbauförderung

  • Ankurbelung des Wohnungsbaus
  • die Abwanderung und den Bevölkerungsverlust in der Gemeinde Oberems aufhalten
  • Sanierung der alten Bausubstanzen
  • Kauf von bestehenden Häuser als Erstwohnung
  • Aufwertung und Wiederbelebung der Dorfzone

Förderobjekt

  • Neubau von Ein- und Mehrfamilienhaus (Bau von neuem Wohnraum) und Wohnungen
  • Renovation und Sanierung von Altbauwohnungen, welche mind. 50 Jahre alt sind
  • Umbau von Ökonomiegebäuden (Ställe, Scheunen, Stadel, Spycher) für die Wohnnutzung
  • Kauf von bestehenden Wohnungen/ Häuser zur Benutzung als Erstwohnung

Zweitwohnungen sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Finanzielle Bedingungen

Minimale Investitionskosten von Fr. 200’000.—.

Empfänger der Wohnbauhilfe

Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Beteiligungssumme

Fr. 20’000.—

Rückzahlung

Die Fördergelder werden linear über 10 Jahre abgeschrieben. Bei einem Wohnortwechsel innerhalb dieser 10 Jahre, sind die Fördergelder pro rata zurückzubezahlen.

Beispiel: Bei einem Wegzug nach 5 Jahren erfolgt eine Rückzahlung von CHF 10'000.00

Das Programm der Wohnbauförderung mit neuem, klarem Wortlaut tritt rückwirkend ab 01.01.2020 in Kraft.

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