Gesamtrevision der Nutzungsplanung Oberems

Öffentliche Auflage

Gesamtrevision der Nutzungsplanung Oberems

Gestützt auf Artikel 34 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung ist auf der Gemeindekanzlei die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Oberems während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Das Dossier der Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Oberems umfasst die Zonennutzungspläne, das Bau- und Zonenreglement und den erläuternden Bericht.
Interessierte Personen können während den ordentlichen Öffnungszeiten auf dem Gemeindebüro Einsicht in die Unterlagen nehmen. Das Gemeindebüro ist in der Woche vom 25. bis 29. Dezember 2023 nur am Donnerstag, 28. Dezember 2023 von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Gleichzeitig werden die entsprechenden Dokumente auf der Homepage der Gemeinde Oberems (www.oberems.ch) publiziert.

Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die von den Planungsmassnahmen betroffen sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 30. November 2023 an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgerecht Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen an den Zonennutzungsplänen oder am Bau- und Zonenreglement vorgenommen.

Oberems, 30. November 2023
Die Gemeindeverwaltung

Alle PDF Dateien herunterladen (ZIP Datei)

Einzelne PDF Dateien:
BZR_Auflage.pdf
Erläuternder Bericht_Auflage.pdf
NP_10000_Auflage.pdf
ZNP_5000_Auflage.pdf
ZNP_2000_Auflage.pdf
Raumkonzept_Auflage.pdf

 

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